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   VG Berlin, 23.11.2015 - 29 K 242.15   

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https://dejure.org/2015,35588
VG Berlin, 23.11.2015 - 29 K 242.15 (https://dejure.org/2015,35588)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2015 - 29 K 242.15 (https://dejure.org/2015,35588)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. November 2015 - 29 K 242.15 (https://dejure.org/2015,35588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    NS-Bronze-Pferde können der Bundesrepublik zugeordnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    NS-Bronze-Pferde können der Bundesrepublik zugeordnet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte NS-Bronze-Pferde können Bundesrepublik Deutschland zugeordnet werden - Klärung tatsächlicher Eigentümerstellung am Vermögenswert bleibt Zivilgerichten vorbehalten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 32.94

    Konsumgenossenschaft - Vermögenszuordnung - Anhörungspflicht - Gebäudeeigentum -

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2015 - 29 K 242.15
    Als Zuordnungsberechtigte nicht in Betracht kommende Dritte, insbesondere private Eigentümer, sind im Zuordnungsverfahren nur dann anzuhören und klagebefugt, wenn sie, abweichend vom Regelfall, durch den Vermögenszuordnungsbescheid in ihren Rechten beeinträchtigt werden können; dies ist dann der Fall, wenn der Bescheid zugleich private Rechte Dritter gestaltet (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 7 C 32.94 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2 = juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 28. Mai 2001 - BVerwG 3 B 31.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 11 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 31.01

    Verletzung subjektiver Rechte durch den Vermögenszuordnungsbescheid nach dem

    Auszug aus VG Berlin, 23.11.2015 - 29 K 242.15
    Als Zuordnungsberechtigte nicht in Betracht kommende Dritte, insbesondere private Eigentümer, sind im Zuordnungsverfahren nur dann anzuhören und klagebefugt, wenn sie, abweichend vom Regelfall, durch den Vermögenszuordnungsbescheid in ihren Rechten beeinträchtigt werden können; dies ist dann der Fall, wenn der Bescheid zugleich private Rechte Dritter gestaltet (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 7 C 32.94 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 2 = juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 28. Mai 2001 - BVerwG 3 B 31.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 11 = juris Rn. 3).
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